Fasten im Islam gehört zu den 5 Säulen und somit zu den wichtigsten Gottesdiensten im Islam. Im Monat Ramadan üben alle Muslim:innen, die unter anderem gesundheitliche Voraussetzungen erfüllen, täglich von Beginn der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang Enthaltsamkeit. Sie verzichten auf die Einnahme von Lebensmitteln und auf intime Nähe.

Kinder, Schwangere, alte Menschen, Kranke und Reisende fasten nicht. Die Fastenden sollen zudem ihre Augen, Zungen, Ohren und ihre Hände vor jeglichem Übel hüten. Dieser Gottesdienst dient somit zur Selbstläuterung und der Selbstreflexion über das eigene und persönliche Verhältnis zum Schöpfer.

Von der ehrenwerten Mutter und der Gelehrtin A’ische erfahren wir, dass unser Prophet (Friede sei mit ihm) montags und donnerstags regelmäßig fastete. Fasten ist daher ein Gottesdienst, der auch über das ganze Jahr hinweg in gewissen Abständen freiwillig geleistet wird.

Vom Propheten Muhammed (Friede sei mit ihm) wird folgender Hadith, das bedeutet außerkoranische Worte Gottes, überliefert: „Alle Taten der Kinder Adams gehören ihnen, außer dem Fasten. Wahrlich es ist für Mich. Und nur Ich werde es belohnen.“ Folglich ist Fasten ein aufrichtiges Gebet, es ist nicht mit rituellen Bewegungen verbunden und die Enthaltsamkeit bleibt unsichtbar. Schließlich kann dieser Gottesdienst als eine persönliche Beziehung der einzelnen Fastenden mit ihrem Schöpfer verstanden werden. Im Vergleich zu den anderen Gottesdiensten obliegt die Belohnung des Fastens allein Gott.

Im Ergebnis verzichten die Fastenden nicht nur auf Nahrung und intime Nähe, sondern empfinden den Hungernden nach und steigern somit ihre Empathie Fähigkeit sowie Spendenbereitschaft gegenüber denselben.

Im Islam wird unterschieden zwischen dem verpflichtenden und dem freiwilligen Fasten.

Im Koranvers 2:185 (Sure El-Baqara) wird auf das Fasten im Ramadan hingewiesen: „Der Monat Ramadan, in dem der Koran als Rechtleitung für die Menschen herabgesandt wurde und als klarer Beweis der Rechtleitung und Unterscheidung (zwischen Wahrem und Falschem). Wer von euch also in dem Monat zugegen ist, der soll in ihm fasten“.

Das obligatorische Fasten im Ramadan ist Pflicht für jeden geistig und körperlich gesunden Erwachsenen. Reisende, Schwangere, Kinder, menstruierende Frauen und Kranke sind davon ausgenommen, es gilt jedoch diese Fastentage der Ramadanzeit zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Falls gesundheitliche Gründe andauernd sind, so dürfen Kranke als Ersatz für die verpassten Fastentage des Ramadans täglich einen Bedürftigen mit Nahrung (oder finanziell) versorgen.

Auch in der sonstigen Zeit gehört das Fasten bei Muslim:innen zum religiösen Leben. Das freiwillige Fasten ist eine zusätzliche Gelegenheit Gott näherzukommen.

In den Hadithen finden wir auch Hinweise auf das freiwillige Fasten: Mit dem Monat Ramadan sind die zwei Monate davor, Radjab und Scha`ban, die drei heiligen Monate. Mit dem Beginn der drei heiligen Monate (in der Reihenfolge Radjab, Scha`ban und Ramadan) bereiten sich Muslim:innen körperlich und seelisch auf den Fastenmonat Ramadan vor, in dem sie freiwillig an einigen Tagen fasten. Eine weitere Sunna (Taten) des Propheten besagt, montags und donnerstags zu fasten. Gläubigen, die jeden Tag fasten wollten, bot er das Alle-zwei-Tage-Fasten an.

Fasten bei den Muslim:innen in kurzen Stichpunkten:

Quellen:
Leben im Lichte des Islam, ISBN 978-3-935521-13-0 /  Sharing Ramadan, Forum Dialog e.V.

I-ISIN e.V.